Kostenerstattung meiner Behandlung
Welche Kosten Sie erstatten lassen können

Kostenerstattung für Osteopathie
Bei gesetzlich Versicherten
Inzwischen beteiligen sich oft auch gesetzliche Krankenkassen (GKV) an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach oder informieren Sie sich beim Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO). Da ich Mitglied im BVO bin, erfülle ich hierfür alle notwendigen Voraussetzungen. Die Höhe der Erstattung erfahren Sie auf der Website des BVO. Ob Sie die Empfehlung eines Arztes benötigen, wird unterschiedlich gehandhabt. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Bei privat Versicherten
Die Kosten für Ihre persönliche Behandlung werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. In der Regel werden sie von privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe bei öffentlich Beschäftigten ganz oder zum größten Teil übernommen.
Kostenerstattung für Physiotherapie und Akupunktur
Eine Kostenerstattung ist bei privat versicherten Patienten (PKV) möglich. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.
Bei gesetzlich versicherten Patienten übernehmen die Krankenkassen die Kosten leider nicht und müssen privat getragen werden.
